Die Kosten einer Psychotherapie werden auf Antrag von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen (bei privaten Kassen vertragsabhängig).
In der Regel werden dabei zunächst
zwei mal 12 Stunden bewilligt. Eine Verlängerung um zunächst 20 und
anschließend 15 weitere Sitzungen ist in Abhängigkeit vom Krankheitsbild möglich.
Zunächst erfolgt in der so genannten Sprechstunde (bis zu 3 mal 50 Minuten)
eine erste Abklärung und diagnostische Einschätzung ihrer Beschwerden. Hier
kommen unter anderem Testverfahren zu Einsatz. Auch wird mit Ihnen besprochen,
ob eine medikamentöse Mitbehandlung nötig oder zunächst eine stationäre
Behandlung sinnvoll erscheint.
Dem schließen sich die „probatorischen” Sitzungen (bis zu 4 mal 50 Minuten) an. Diese werden von den Kassen antragsfrei bezahlt. Diese Sitzungen dienen einer eingehenden Auseinandersetzung mit ihren Schwierigkeiten und Beschwerden, um gemeinsam Ziele ihrer Psychotherapie festzulegen, sowie den Psychotherapeuten kennen zu lernen. Sie haben die Möglichkeit verschiedene Therapeuten „auszuprobieren”, bevor Sie sich entscheiden bei wem Sie die Therapie durchführen lassen möchten.
In der Regel dauert eine psychotherapeutische Sitzung 50 Minuten und findet einmal in der Woche statt. Gegen Ende der Therapie ist es hilfreich die Abstände zwischen den Sitzungen zu vergrößern, um sich im Hinblick auf das Gelernte selbst erproben und auftauchende Schwierigkeiten noch einmal besprechen zu können. Hier besteht die Möglichkeit der Rezidivprophylaxe bei der 8 (bzw. 16) Stunden des beantragten Stundenumfangs über einen Zeitraum von 2 Jahre durchgeführt werden dürfen.