Praxis für Psychotherapie
Katharina Kircher
Psychologische Psychotherapeutin

 

Ablauf

Die Kosten einer Psycho­therapie werden auf Antrag von den gesetz­lichen Kranken­kassen über­nommen (bei privaten Kassen vertrags­abhängig).

In der Regel werden dabei zunächst zwei mal 12 Stunden bewilligt. Eine Verlängerung um zunächst 20 und anschließend 15 weitere Sitzungen ist in Abhängigkeit vom Krankheits­bild möglich.
Zunächst erfolgt in der so genannten Sprech­stunde (bis zu 3 mal 50 Minuten) eine erste Abklärung und diagnos­tische Ein­schätzung ihrer Beschwerden. Hier kommen unter anderem Test­verfahren zu Einsatz. Auch wird mit Ihnen besprochen, ob eine medika­mentöse Mit­behandlung nötig oder zunächst eine stationäre Behandlung sinnvoll erscheint.

Dem schließen sich die „probatorischen” Sitzungen (bis zu 4 mal 50 Minuten) an. Diese werden von den Kassen antragsfrei bezahlt. Diese Sitzungen dienen einer eingehenden Auseinander­setzung mit ihren Schwierigkeiten und Beschwerden, um gemeinsam Ziele ihrer Psycho­therapie festzulegen, sowie den Psychot­herapeuten kennen zu lernen. Sie haben die Möglichkeit verschiedene Therapeuten „auszuprobieren”, bevor Sie sich entscheiden bei wem Sie die Therapie durchführen lassen möchten.

In der Regel dauert eine psycho­therapeutische Sitzung 50 Minuten und findet einmal in der Woche statt. Gegen Ende der Therapie ist es hilfreich die Abstände zwischen den Sitzungen zu vergrößern, um sich im Hinblick auf das Gelernte selbst erproben und auftauchende Schwierig­keiten noch einmal besprechen zu können. Hier besteht die Möglichkeit der Rezidiv­prophylaxe bei der 8 (bzw. 16) Stunden des beantragten Stunden­umfangs über einen Zeitraum von 2 Jahre durchgeführt werden dürfen.